Ratenzahlungszuschlag

Versicherungsbeiträge werden jährlich im Voraus fällig, so dass die Versicherer für die unterjährige Zahlungsweise einen Zuschlag für dadurch nachschüssig geleisteten Beitragsanteile verlangen, in der Regel bei halbjährlicher Zahlung 3%, bei vierteljährlicher Zahlung  5% und bei monatlicher Zahlung 7% des Jahresbeitrages.