Regelversorgung

Der Begriff Regelversorgung fasst die medizinischen Leistungen der gesetzlichen Krankversicherung zusammen, auf die alle Versicherten Anspruch haben.

 

In der stationären Heilbehandlung im Krankenhaus versteht man hierunter die Unterbringung im Mehrbettzimmer.

 

Bei Zahnersatz und Zahnbehandlung bedeutet Regelversorgung eine Versorgung, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen von den Versicherten selbst getragen werden.