Reha-Maßnahme

Eine Reha-Maßnahme dient der medizinischen Wiederherstellung zur Wiedereingliederung in das gesellschaftliche und berufliche Leben.

 

Grundsätzlich gilt für erwerbstätige Personen Reha vor Rente, für nicht erwerbstätige Personen Reha vor Pflege.

 

Träger von Reha-Maßnahmen sind unter anderem die Agentur für Arbeit, die gesetzlichen Krankenversicherungen, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und Sozialämter.

 

Welcher Träger zuständig ist, hängt vom Grund der Rehabilitation ab. Bei Arbeitsunfällen ist der Antrag bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu stellen, bei Anschlussheilbehandlungen entweder die Rentenversicherung oder die Krankenkasse.