Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung ist eine private Krankenversicherung als Ergänzung zur bestehenden Krankenversicherung für Reisen ins Ausland.

 

Zwar besteht innerhalb Europas über Sozialversicherungsabkommen in vielen Ländern über die gesetzliche Krankenversicherung ein Versicherungsschutz, was aber nicht ausschließt, dass zusätzliche Behandlungskosten entstehen können, die nicht übernommen werden. Generell ausgeschlossen sind Kosten für den Rücktransport. Für außereuropäische Reisen besteht über die gesetzliche Krankenversicherung generell kein Versicherungsschutz.

 

Privat Versicherte sind in der Regel weltweit versichert, mit Ausnahme des Rücktransports. Zudem müssen privat Versicherte die tariflichen zeitlichen Beschränkungen für einen Versicherungsschutz im Ausland berücksichtigen.

 

Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung empfiehlt sich in jedem Fall, um sich vor finanziellen Risiken abzusichern.

 

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