Rentenfaktor

Der Rentenfaktor gibt an, wie das angesparte Kapital einer Privaten Rentenversicherung ab Fälligkeit in eine lebenslange Rente umgerechnet wird.

 

Er bezieht sich in der Regel auf jeweils 10.000 Euro angespartes Kapital. Je höher der Rentenfaktor, je höher die Rente.

 

Ein Rentenfaktor von 30 garantiert also eine lebenslange Rente von 30 Euro pro 10.000 Euro angespartes Kapital. Bei 50.000 Euro angespartem Kapital würde das 150 Euro Rente entsprechen.