Riesterförderung für Selbständige

Auch Selbständige können unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Riesterförderung erhalten.

Dazu gehören rentenversicherungspflichtige Selbständige wie freiberuflich tätige Lehrer|innen und Erzieher|innen sowie Physiotherapeut|innen, Hebammen und Entbindungspfleger,  Handwerker|innen, die noch der Pflichtversicherung (mindestens 216 Monate) unterliegen und Schornsteinfeger|innen, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können, versicherungspflichtige nach dem →Künstersozialversicherungsgesetz, rentenversicherungspflichtige Tagesmütter und –väter.

 

Ansonsten bleibt verheirateten Selbständigen und Freiberufler|innen noch die Versicherungsmöglichkeit über einen →Anhängselvertrag.

 

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