Riesterförderung

Seit dem Jahr 2002 gibt es die durch Zulagen und Steuervorteile staatlich geförderte Riester-Rente.

 

Um die Förderungen zu bekommen, müssen 4 % vom Bruttoeinkommen des Vorjahres als Jahresbeitrag gezahlt werden, abzüglich der staatlichen Zulagen. Dann zahlt der Staat eine jährliche Grundzulage von 175 € und für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, 185­ €. Für Kinder ab Geburtsjahr 2008 wird eine Zulage in Höhe von 300 € gezahlt.

 

Berufseinsteiger|innen, die bis zum 25. Lebensjahr erstmalig einen Vertrag abschließen, erhalten eine einmalige Sonderzulage von 200 €.

 

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