Risikoausschluss

Als Risikoausschluss versteht man im Rahmen eines Versicherungsvertrages nicht versicherte Risiken.

 

Das können in den Versicherungsbedingungen allgemein definierte Ausschlüsse sein oder auch im Versicherungsvertrag vereinbarte Ausschlüsse.

 

So sind zum Beispiel in der privaten Haftpflichtversicherung nach den Versicherungsbedingungen Schäden durch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeschlossen.

 

In der Berufsunfähigkeitsversicherung können aufgrund von Vorerkrankungen im Vertrag zum Beispiel Leistungen aufgrund von psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen ausgeschlossen werden.