Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherungen dienen primär der Versorgung Hinterbliebener im Todesfall.

 

Vereinbart wird eine feste Vertragslaufzeit mit einer Versicherungssumme. Diese kann, je nach Zweck der Versicherung, gleichbleibend sein, aber auch gleichbleibend oder annuitätisch fallend.

 

Die Leistung wird ausschließlich bei Tod fällig.

 

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