Rückkaufswert

Bei Kündigung einer Lebensversicherung vor dem vereinbarten Vertragsablauf muss der Versicherer nur den Rückkaufswert erstatten.

 

Je nach Vertragslaufzeit ist der Rückkaufswert unterschiedlich hoch, denn der Versicherer darf einen Teil der Abschlusskosten des Vertrages und für Verträge ab 2008 auch Stornokosten in Abzug bringen. Bei Kapitallebensversicherungen und Verträgen mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind auch die bisher angefallenen Kosten für die Gefahrtragung, also die Übernahme des Risikos, zu erstatten.

 

Je früher ein Vertrag gekündigt wird, je höher sind die anteiligen Kosten und je niedriger ist der Rückkaufswert.