Rücknahmegebühr

Als Rücknahmegebühr wird die Differenz zwischen Anteilwert und Rücknahmepreis bei Investmentfonds bezeichnet.

 

Man spricht auch von einem Rücknahmeabschlag, denn bei einigen Investmentfonds, z.B. Garantiefonds, ist der Rücknahmepreis geringer, als der Anteilswert.