Rückstau

Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen, stehenden oder fließenden,  Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

 

Ein Versicherungsschutz besteht in der Regel über die Elementarversicherung.

 

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