Rückwärtsversicherung

Als Rückwärtsversicherung bezeichnet man einen zusätzlich versicherten Zeitraum, der vor dem Abschluss einer Versicherung liegt.

 

Voraussetzung für den Abschluss einer Rückwärtsversicherung ist, dass  bisher kein Schadenfall eingetreten ist.

 

Sie spielt beispielsweise in der Planungshaftpflichtversicherung, der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder auch der D&O-Versicherung eine Rolle, da hier die Ursache eines Schadens, zum Beispiel durch eine fehlerhafte Planung oder Beratung, in der Regel vor dem Eintritt des Schadens liegt. Damit liegt der Versicherungsfall vor dem Eintritt des Schadens und kann über die Rückwärtsversicherung mitversichert werden.