Ruheversicherung
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Nach Stilllegung eines KFZ wird durch die Ruheversicherung weiterhin Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden nach Entwendung und Gebrauch des KFZ gewährt, und soweit beantragt, auch im Rahmen der Voll- und Teilkaskoversicherung von bis zu 12 Monaten.
Für die Kaskoversicherung gilt der Versicherungsschutz jedoch nur, wenn sich das Fahrzeug in einer Garage, einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Grundstück befindet.