Ruheversicherung

Nach Stilllegung eines KFZ wird durch die Ruheversicherung weiterhin Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden nach Entwendung und Gebrauch des KFZ gewährt, und soweit beantragt, auch im Rahmen der Voll-  und Teilkaskoversicherung von bis zu 12 Monaten.

 

Für die Kaskoversicherung gilt der Versicherungsschutz jedoch nur, wenn sich das Fahrzeug in einer Garage, einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Grundstück befindet.