Sachleistungsprinzip

Das Sachleistungsprinzip besagt, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen medizinische Leistungen erhalten, ohne selbst in Vorleistung treten zu müssen.

 

Die Abrechnung erfolgt, anders als in der privaten Krankenversicherung nicht mit den Patient|innen, sondern mit den Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen.