Schadenereignistheorie

Die Schadenereignistheorie, auch Schadenereignisprinzip genannt, ist Grundlage der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB).

 

Sie definiert im Gegensatz zur Verstoßtheorie den Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalls als den Zeitpunkt, zu dem der Schaden tatsächlich eintritt und nicht, wann er verursacht worden ist.

 

In den Versicherungsbedingungen heißt es: „Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist“.

 

Entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt des Schadenereignisses der Versicherungsschutz bestand.