Schlüsselverlustrisiko

Das Schlüsselrisiko kann über die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

 

Hierbei ist in der Regel das Abhandenkommen fremder Schlüssel versichert, also nicht der Verlust der eigenen Schlüssel, auch wenn die Wohnung gemietet ist.

 

Die Versicherer unterscheiden meist zwischen privat und beruflich genutzten Schlüsseln. Versichert sind die Kosten für eine notwendige Auswechslung von Schlössern, Schließanlagen und Sicherungsmaßnahmen.

 

Lehrer|innen haben das Schlüsselverlustrisiko über die Berufshaftpflichtversicherung versichert oder aber auch über die Mitgliedschaft in der GEW.

 

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