Schulunfähigkeit

Der Begriff „Schulunfähigkeit“ spielt in der „Schulunfähigkeitsversicherung“ eine Rolle.

 

Diese Versicherungsform wird als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten, da Kindern noch keinen Beruf ausüben.

 

Zum Beispiel wird eine Rentenzahlung geleistet, wenn “die versicherte Person infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, gesundheitlich beeinträchtigt ist und voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, weiterhin als Schüler oder Student an einem regulären Schulunterricht oder an einem regulären Studium teilzunehmen“.

 

Diese Form der Versicherung ist umstritten, da der Versicherungsschutz nur in sehr seltenen Fällen überhaupt greift.

 

Auch als Vorversicherung für einen Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sie wenig geeignet, da ein Wechsel ohne Gesundheitsprüfung an Höchstversicherungssumme gekoppelt ist und eine Höherversicherung zumindest zu einer vereinfachten Gesundheitsprüfung führt und auch die Höhe des Monatsbeitrags von dem zukünftigen Beruf und einem eventuellen Hobby abhängt.