Sicherungsschein

Der Sicherungsschein wird von dem Versicherer gegenüber der finanzierenden Bank erstellt.

 

Das ist zum Beispiel bei einem kreditfinanzierten Fahrzeug der Fall oder bei der Immobilienfinanzierung.

 

Der Sicherungsschein dient dem Schutz der finanzierenden Bank. Im Schadenfall kann das Kreditinstitut Anspruch auf die Versicherungsleistung erheben.

 

Ein Versichererwechsel ist nur mit Zustimmung des Kreditinstituts möglich.