Sonderausgaben

Sonderausgaben sind Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.

 

Dazu gehören unter anderem Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung oder Unterhaltsleistungen.

 

Auch Beiträge zu Riester- und Basisrenten können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer in der Anlage AV geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der →Günstigerprüfung ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage.