Sondereigentum

Sondereigentum ist ein Begriff aus dem Wohnungseigentumsgesetz und steht für den individuell genutzten Teil einer Immobilie.

 

Das Wohnungseigentumsgesetz definiert Sondereigentum als “bestimmte Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers beeinträchtigt wird. Soweit sich das Sondereigentum auf außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks erstreckt, gilt §94 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.“

 

Was nicht als Sondereigentum bestimmt ist, wird als Gemeinschaftseigentum bezeichnet.