Sondernutzungsrecht

Für die eigene Nutzung von Gemeinschaftseigentum im Rahmen einer Eigentümer|innengemeinschaft kann ein Sondernutzungsrecht vereinbart werden.

 

Das kann beispielsweise die Nutzung einer Terrasse, eigener Kellerräume, eines Stellplatzes für das KFZ oder die Nutzung eines Teils des Gartens sein.

 

Sondernutzungsrechte werden im Grundbuch eingetragen. Bauliche Veränderungen an Sondernutzungsrechten dürfen ohne Zustimmung der Eigentümer|innengemeinschaft nicht vorgenommen werden.

 

Für die Instandhaltung kommt die Eigentümer|innengemeinschaft auf, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Wenn jemand ein alleiniges Sondernutzungsrecht an einer Terrasse hat, wird er sicherlich auch die Kosten hierfür tragen.