Spezial-Straf-Rechtsschutz

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz regelt die Übernahme von Kosten für Strafverfahren bei Vorsatzdelikten.

 

Die Übernahme von Kosten bei Strafverfahren ist zwar Bestandteil jeder Rechtsschutzversicherung, jedoch gilt das nicht für sogenannte Vorsatzdelikte.

 

Zu den Vorsatzdelikten gehören beispielsweise die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung, Steuerhinterziehung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Nötigung, Geldwäsche, Verunreinigung von Luft und Gewässern, unterlassene Hilfeleistung, Körperverletzung mit Todesfolge, üble Nachrede oder die Verletzung von Privatgeheimnissen.

 

Da die Staatsanwaltschaft grundsätzlich bei solchen Delikten „von Amts wegen“ ermittelt, sind die Kosten für die Beauftragung von Anwält|innen, z.B. zur Akteneinsicht, erst einmal selbst zu tragen.

 

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz wird sowohl für Privatpersonen, Unternehmen und freie Berufe angeboten.