Stundung

Unter Stundung wird das Hinausschieben einer Forderung über den Zeitpunkt der Fälligkeit verstanden.

 

Ob die Stundung gegen Zinszahlung oder zinslos ist Gegenstand der Vertragsparteien.

 

Eine Stundung unterbricht auch die Verjährungsfrist, denn diese wird um die Dauer der Stundung verlängert (gehemmt).