Sublimit

Sublimit bedeutet Höchstentschädigungsgrenze und gibt an, bis zu welchem Prozentsatz oder Betrag ein Schaden, der über einen Zusatz-Baustein oder eine Klausel in einem Versicherungsvertrag mitversichert ist, ersetzt wird.

 

In einer Privathaftpflichtversicherung beträgt zum Beispiel das Sublimit für Mietsachschäden oft 100.000 Euro.  In der Hausratversicherung gibt es Höchstentschädigungsgrenzen für Wertgegenstände.

 

Auch in der gewerblichen Haftpflichtversicherung gibt es eine Vielzahl von Entschädigungsgrenzen spartenbezogener Zusatzbausteine.