Subsidiärdeckung

Unter einer Subsidiärdeckung versteht man einen zusätzlichen Versicherungsschutz, der ergänzend erst nach Inanspruchnahme einer anderen Versicherungspolice greift.

 

Bestehende Versicherungspolicen haben im Schadenfall Vorrang. Erst wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht oder der Schadenfall über die erste Police nicht abgedeckt ist, greift die Subsidiärdeckung als ergänzender Versicherungsschutz.

 

Das ist beispielsweise bei einer →Pflegeeltern-Haftpflichtversicherung der Fall, da eine  bestehende Haftpflichtversicherung keine Eigenschäden abdeckt. Hier wird der Versicherungsschutz ergänzt.

 

In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist die →Mallorca-Police eine solche Subsidiärdeckung. Diese Deckung kann sowohl fester Bestandteil eine Kraftfahrzeugversicherung sein oder ergänzend abgeschlossen werden. Kommt es zu einem unverschuldeten Unfall im Ausland, zahlt bis zur Versicherungssumme der ausländische Versicherer, den Rest übernimmt der deutsche Versicherer, sofern die Versicherungssumme nicht ausreicht.