Tätigkeitsschaden

Tätigkeitsschäden– auch Bearbeitungsschäden genannt – sind Schäden, die durch die versicherten Tätigkeiten eines Versicherten an fremden Sachen entstehen.

 

Zum Beispiel beschädigt der Glaser einen Fensterrahmen beim Einsetzen des neuen Glases. Diese Schäden sind nur in einer bestimmten Höhe und nur für bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise Handwerker|innen, mit versicherbar.