Tagesmutterrisiko

Das Tagesmutterrisiko ist eine Klausel in der privaten Haftpflichtversicherung und regelt die Haftung bei Verletzung der Aufsichtspflicht über fremde minderjährige Kinder.

 

Allerdings begrenzen manche Versicherer die zu betreuende Anzahl der Kinder oder sehen keinen Versicherungsschutz vor, wenn es sich um eine entgeltliche Tätigkeit handelt.

 

Das Tagesmutterrisiko gilt prinzipiell nämlich auch für Personen, die in der Kindertagespflege tätig sind.

 

Sollte das Kind oder die Kinder nicht zuhause, sondern bei den Eltern betreuet, muss das mit der Versicherungsgesellschaft abgeklärt werden. Die „Tagesmuttertätigkeit“ außerhalb der eigenen Wohnung ist überwiegend nicht mitversichert!

 

Ob ein Grundversicherungsschutz durch den →Haftpflichtschadenausgleich der Deutschen Großstädte  (HADG) oder einen anderen kommunalen Schadenausgleich besteht, ist mit der zuständigen Behörde zu klären.

 

Bei einer Betreuung von Kindern in extern angemieteten Räumen ist eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich, denn dann greift der Versicherungsschutz durch eine Privathaftpflichtversicherung oder den HADG nicht mehr.