Taxonomieverordnung

Die Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852) enthält Definitionen für nachhaltige Investitionen und regelt die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

 

Anhand der Kriterien der Verordnung kann der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Geldanlage ermittelt werden (Taxonomie). Sie ist laut EU-Kommission „ein neues gemeinsames Klassifizierungssystem mit einheitlichen Begrifflichkeiten, das Anleger überall verwenden können, wenn sie in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten mit erheblichen positiven Klima- und Umweltauswirkungen investieren wollen“.

 

Die in der Verordnung festgelegten Informationspflichten wurden in die →Transparenzverordnung übernommen.

 

Der vollständige Texte kann auf der Seite der →Europäischen Gesetze (eur-lex.europa.eu) nachgelesen werden.