Tierversicherung

Unter dem Begriff Tierversicherung fallen allgemein die Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Tierkrankenversicherung.

 

Für das Halten von Pferden und Hunden gilt allgemein die Gefährdenshaftung, das heißt,  Halter|innen haften grundsätzlich, unabhängig von einem Verschulden. Dieses Risiko kann über eine Tierhalterhaftpflicht versichert werden.

 

Für Nutztiere, wie beispielsweise Kühe, Schafe, Ziegen gilt das Gleiche, diese sind jedoch über landwirtschaftliche Haftpflichtversicherungen zu versichern.

 

Über die Tierkrankenversicherung werden die Kosten für Heilbehandlungen und Operationen insbesondere für Pferde, Hunde oder Katzen abgesichert.

 

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