Trickdiebstahl

Als Trickdiebstahl bezeichnet man einen Diebstahl, bei dem im Gegensatz zum Raub für den Diebstahl ein Überraschungsmoment hergestellt wird.

 

Der Trickdiebstahl ist, anders als der Raub, in der Regel nicht in der Hausratversicherung versichert und muss separat gegen Zuschlag mitversichert werden.

 

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