Übergangsleistung

Eine Übergangsleistung ist eine finanzielle Leistung aus einer privaten Unfallversicherung.

 

Sie wird im Invaliditätsfall gezahlt, unter der Voraussetzung, dass nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 Prozent besteht und bis dahin ununterbrochen bestanden hat, der Invaliditätsgrad aber noch nicht abschließend festgestellt und damit die Invaliditätsleistung erbracht werden kann.

 

Die Zahlung soll die Übergangszeit finanziell überbrücken. Bei der „erweiterten“ Übergangsleistung beträgt die Anspruchsfrist nur drei Monate.