Überschussbeteiligung

Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, ist laut den gesetzlichen Vorgaben auch an den Gewinnen der Versicherungsunternehmen beteiligt.

 

Diese sogenannte Überschussbeteiligung erfolgt aus den laufenden Überschüssen und am Ende der Versicherung aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven.

 

Zudem zahlen Lebensversicherer je nach Tarif auch einen so genannten Schlussüberschuss, sozusagen als Belohnung für die Vertragstreue.