Überschwemmung
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Schäden durch Überschwemmung oder Überflutung können über eine Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Gebäude- oder Hausratverssicherung mitversichert werden.
Nach den Versicherungsbedingungen liegt eine Überschwemmung vor, wenn überwiegende Teile des Grund und Bodens mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser aus Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Witterungsniederschläge und Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche überflutet wird.
Wichtig: eine Teilüberflutung ist nicht versichert, es sei denn, sie wurde gesondert vereinbart. Zudem muss das Wasser an der Oberfläche stehen!