Überspannungsschaden

Von einem Überspannungsschaden spricht man, wenn zum Beispiel durch einen Blitzschlag das Strom- und Telefonnetz überlastet wird und elektrische Geräte beschädigt werden.

 

In der Hausratversicherung sind Überspannungsschäden durch Blitzschlag in der Regel mitversichert.

 

Fest mit dem Gebäude verbundene elektrische Anlagen gehören nicht zum Hausrat. Ein Versicherungsschutz muss hier über die Wohngebäudeversicherung vereinbart werden.

 

Der Versicherungsschutz in der Elektronikversicherung geht über den Versicherungsschutz durch Blitzschlag hinaus.

 

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