Umkehrhypothek

Der Begriff Umkehrhypothek steht für einen neuen Trend in Deutschland in Zusammenhang mit der Verrentung einer Immobilie.

 

Er bedeutet, dass eine Immobilie bereits zu Lebzeiten verkauft wird, jedoch ein lebenslanges und mietfreies Wohnrecht bestehen bleibt.

 

Der Verkauf der Immobilie erfolgt entweder gegen eine Einmalzahlung oder gegen Zahlung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Leibrente.

 

Der Kauf wird über ein Darlehen finanziert, dass nach dem Tod der Verkäufer|innen durch den Verkauf der Immobilie getilgt wird.

 

Die Eigentumsübertragung kann je nach Vereinbarung sowohl zu Lebezeiten oder nach dem Tod der Verkäufer|innen erfolgen. Die Umkehrhypothek wird als Grundschuld im Grundbuch eingetragen, anders als die →Immobilienrente.