Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung.

 

Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, über die Betriebsrenten in Form von Direktzusagen oder auch Entgeltumwandlungen finanziert werden.

 

Im Gegensatz zur Pensionskasse unterliegt sie nicht der Aufsicht des Bundesamtes für Finanzen (BaFin) und kann ihre Vermögensanlagen frei wählen. Ein Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen besteht nicht.

 

In der Regel sind, ähnlich wie bei Direktzusagen, die Rentenansprüche über eine „kongruente Rückdeckungsversicherung“ abgesichert.

 

Damit die Ansprüche bei Insolvenz des|der Arbeitgebers|in geschützt sind, besteht eine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).

 

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