VBL
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine vom Bund und den Ländern getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe. Mit Ausnahme von Hamburg und Saarland gehören alle Bundesländer der VBL an.
Tariflich Beschäftigte oder Beschäftigter im öffentlichen Dienst, die bei einem an der VBL beteiligten Arbeitgeber arbeiten, werden automatisch bei der VBN angemeldet, da es sich um eine tariflich vereinbarte Pflichtversicherung handelt.
Der Beitrag wird anteilig von Arbeitgeber|in und durch Gehaltsumwandlung durch Arbeitnehmer|innen aufgebracht entsprechend den festgelegten Sätzen im Abrechnungsverband West oder Ost.
Die VBL-Versorgung beruht auf einem Punktemodell. Während der Laufzeit werden Versorgungspunkte erworben, die bei Eintritt des Versicherungsfalls in eine monatliche Rente umgewandelt werden.
Die VBL ist nicht Teil des Übertragungsabkommens der deutschen Lebensversicherer, so dass bei einem Arbeitgeberwechsel keine Übertragung auf einen anderen Versicherer oder eine Direktversicherung oder Pensionskasse möglich ist.