Veranstalterhaftpflichtversicherung
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Wer eine Veranstaltung organisiert und dafür verantwortlich zeichnet, haftet für Schäden, die anderen in Zusammenhang mit dieser Veranstaltung passieren. Das gilt sowohl bezüglich der Teilnehmer|innen als auch unbeteiligter Personen und einschließlich Auf- und Abbau.
Hierunter fallen zum Beispiel Schäden durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Sturz einer Person durch nicht gesicherte Kabel, ungesicherter Kletterturm, Fluchttür verstellt) oder Schäden an den gemieteten Räumen. Wer einen eigenen Ausschank organisiert oder Speisen anbietet, der haftet auch dafür. Zum Beispiel bei einer Salmonellenvergiftung, bei Verletzung durch die Benutzung schadhafter Gläser und Flaschen oder harte Gegenstände im Gebäck oder Brot.