Verbundene Versicherung
Posted at h
in
Als eine verbundene Versicherung bezeichnet man eine Versicherung, in der verschiedene Gefahren in einem Vertrag verbunden werden.
So besteht eine verbundene Hausratversicherung aus den versicherten Risiken Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (einschl. Rohrbruch und Frost), Einbruchdiebstahl mit Vandalismus (einschl. Raub) sowie Sturm (einschl. Hagel).
Im Gegensatz zur →gebündelten Versicherung handelt es sich nicht um rechtlich selbständige Verträge.