Verkaufsprospekt

Investmentgesellschaft müssen einen Verkaufsprospekt zur Verfügung stellen. Dieser muss alle Angaben, die für die Beurteilung der Investmentanlage von wesentlicher Bedeutung sind, enthalten.

 

Der Verkaufsprospekt muss vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden.

 

Bei unwahren oder irreführenden Angaben im Verkaufsprospekt, die zum Nachteil der Käufer|innen gemacht wurden, haften der Herausgeber der Wertpapiere und das Konsortium für entstandene Schäden (Prospekthaftung).