Vermächtnis

Unter Vermächtnis versteht man einen Vermögenswert, der nach dem Tod jemandem kraft →Testaments oder →Erbvertrag hinterlassen wird.

 

Hierbei kann es sich um einen oder mehrere Gegenstände, aber auch Geld oder andere Vermögenswerte handeln.

 

Dabei wird diese Person nicht „Erbe“ sondern „Vermächtnisnehmer“ und erwirbt gegenüber den Erben einen Rechtsanspruch auf Herausgabe dieses Vermögenswertes.

 

Ein Vermächtnis wird steuerlich wie eine Schenkung behandelt. Der Freibetrag und die Steuerklasse für die Versteuerung hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person ab.