Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) sind freiwillige Leistungen seitens der Arbeitgeber|innen.

 

In viele Branchen sind sie per Tarifvertrag garantiert. Im öffentlichen Dienst können sowohl Beamt|innen als auch Richter|innen vermögenswirksame Leistungen beantragen.

 

Als Anlageformen kommen Bausparverträge, Fonds- oder Bankensparpläne in Frage.

 

Auch der Staat beteiligt sich an der Vermögensbildung in Form von Zulagen, sofern man eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, ausgenommen sind jedoch Banksparpläne, für die gibt es keine Zulage!

 

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