Verschuldenshaftung

Als Verschuldenshaftung bezeichnet man die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz bei einem schuldhaften Verhalten (Haftung aus unerlaubter Handlung).

 

Es wird zwischen Vorsatz, grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden.

 

Haftpflichtversicherung gewähren Versicherungsschutz bei grober und leichter Fahrlässigkeit, nicht hingegen bei Vorsatz.