Verschuldensunabhängige Haftung

Als Verschuldensunabhängige Haftung bezeichnet man die Haftung, die ohne eigenes Verschulden entstehen kann und für die man in Regress genommen werden kann.

 

Das kann zum Beispiel aufgrund eines vereinbarten Dauerschuldverhältnisses der Fall sein. Das sind Verträge, wo über einen längeren Zeitraum Leistungen versprochen werden, wie etwa Wartungs-, Software, Dienstleistungs-, Hosting- oder Providerverträge.

 

Entsteht den Kund|innen durch die Nichteinhaltung des laufenden Vertrages ein finanzieller Schaden, dann besteht eine verschuldensunabhängige, aus dem Vertrag heraus vereinbarte Haftung.