Versicherungsfremde Leistungen

Versicherungsfremde Leistungen ist ein Begriff aus der Sozialversicherung und bezeichnet Leistungen, die nicht zum eigentlichen Zweck der Versicherung gehören. Deshalb werden sie auch als Fremdleistungen bezeichnet.

 

In der gesetzlichen Krankenversicherungen zählt man beispielsweise das Mutterschaftsgeld dazu, in der gesetzlichen Rentenversicherung die Anrechnung von Ersatz- und Anrechnungszeiten oder in der Arbeitslosenversicherung die Gewährung von Kinderzuschlägen für kindererziehende Arbeitslose.