Versicherungsgemeinschaft

Versicherungsgemeinschaft nennt man die Gruppe aller Versicherten in einer Versicherungsgruppe.

 

Das gilt sowohl für die gesetzliche Sozialversicherung, wie zum Beispiel der Kranken- und Rentenversicherung, als auch für die private Versicherungswirtschaft.

 

Hinter allem steckt die Idee eines Versicherungskollektivs, bei dem viele Menschen für die Absicherung eines Risikos (zum Beispiel Krankheit, Verlust der Arbeitskraft, Feuer und andere Sachschäden) einen Beitrag zahlen und die Personen aus dem Kollektiv, die einen Schaden erlitten haben, diesen ersetzt bekommen.

 

Die Schäden müssen jedoch statistisch kalkulierbar und versicherungsmathematisch berechenbar sein.