Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsgesellschaften, Versicherungsnehmer|innen und Versicherungsvermittler|innen.

 

Neben  Allgemeinen Vorschriften rund um die Versicherung und den Versicherungsvertrag behandelt es unter anderem die Anzeigepflicht, die Gefahrerhöhung und andere Obliegenheiten, alles zur Prämienzahlung und die Versicherungsvermittlung. Zudem enthält es Regelungen zur Sachversicherung und einzelnen Versicherungszweigen, wie zum Beispiel der Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung oder der Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung.