Versicherungsvertreter

Versicherungsvertreter|innen vermitteln Versicherungen gegen Entgelt (Provision) und sind der sogenannte verlängerte Arm einer Versicherungsgesellschaft, deren Interessen sie vertreten.

 

Somit gelten ihnen gegenüber abgegebene Erklärungen auch als gegenüber der Versicherung abgegeben!

 

Die Rechtsgrundlagen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.