Versorgungsausgleich

Über einen Versorgungsausgleich werden in einem Scheidungsverfahren die während der Ehe erworbene Renten- und sonstige Altersversorgungsansprüche geteilt.

 

Seit dem 1. September 2009 werden während der Ehezeit aufgebaute Versorgungsanrechte innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems geteilt. So dass jeder der beiden Eheleute ein eigenes Versorgungskonto bei dem jeweiligen Versorgungsträger erhält.

 

Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren (einschließlich Trennungsjahr) muss ein Versorgungsausgleich von einer der betroffenen Personen beantragt werden. Bei mehr als drei Jahren wird er kraft Gesetzes durchgeführt.

 

Beträgt die Differenz der insgesamt erworbenen Altersversorgungsansprüche nicht mehr als 25 Euro monatlich, findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn hierdurch Wartezeiten erfüllt werden.